" 1. Die Anträge im Gesuch vom 27. März 2024 seien vollumfänglich abzuweisen. 2. Tochter C._____, geboren am tt.mm. 2021, sei unter die alleinige Obhut der Kindsmutter [Beklagte] zu stellen. 3. Dem Kindsvater [Kläger] sei betreffend die gemeinsame Tochter C._____ ein gerichtsübliches Besuchsrecht jedes zweite Wochenende von Freitagabend bis Sonntagabend einzuräumen. Zudem sei der Kindsvater berechtigt zu erklären, drei Wochen Ferien pro Jahr auf eigene Kosten mit C._____ zu verbringen.