3. Eventualiter seien die in Ziffer 1 und 2 genannten Massnahmen vorsorglich anzuordnen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchsgegnerin." 1.2. Das Bezirksgericht Y._____, Präsidium des Familiengerichts, eröffnete daraufhin das Verfahren SZ.2024.26 und wies mit Verfügung vom 28. März 2024 die vom Kläger beantragten superprovisorisch gestellten Anträge ab. 1.3. 1.3.1. Am 14. Mai 2024 fand die Verhandlung vor dem Präsidium des Familiengerichts Y._____ im vorsorglichen Massnahmenverfahren statt.