" 1. Es sei dem Gesuchsteller [Kläger] superprovisorisch die alternierende Obhut für die gemeinsame Tochter C._____ zu erteilen. Die Betreuung von C._____ durch die Eltern sei wie folgt festzulegen: a. Dienstagabend 18.00 Uhr bis Donnerstagmorgen 08.30 Uhr durch den Gesuchsteller b. Donnerstagmorgen 08.30 Uhr bis Freitagabend 18.00 Uhr durch die Gesuchsgegnerin [Beklagte] c. Freitagabend 18.00 Uhr bis Montagmorgen 08.30 Uhr durch den Gesuchsteller d. Montagmorgen 08.30 Uhr bis Dienstagabend 18.00 Uhr durch die Gesuchsgegnerin Die Übergabe von C._____ sei wie folgt festzulegen: