5D_49/2018 vom 7. August 2018 E. 2.3). Nachdem, wie sich nachfolgend zeigen wird, die Beschwerde ohnehin abzuweisen ist, erübrigen sich diesbezügliche Ausführungen. -4- 2. 2.1. Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden (Art. 121 ZPO).