2. Es sei der Beschwerdeführerin für das Verfahren SR.2024.241 des Bezirksgerichtes Zofingen gegen B._____ betreffend Rechtsöffnung in der Person des unterzeichnenden Rechtsanwaltes ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen; 3. Es sei der Beschwerdeführerin für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und ihr in der Person des unterzeichnenden Rechtsanwaltes ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse." 3.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen nahm am 8. Oktober 2024 (Postaufgabe) dazu Stellung.