2.2. Mit Verfügung vom 10. September 2024 wies der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ab. 3. 3.1. Gegen diese ihr am 11. September 2024 zugestellte Verfügung erhob die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 20. September 2024 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte nachfolgende Rechtsbegehren: -3- " 1. Es sei die Verfügung des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 10. September 2024 vollumfänglich aufzuheben;