Nachdem die Parteien keine Angaben zum Streitwert gemacht haben, ist dieser durch das Obergericht mit Verweis auf E. 1.3. hiervor auf Fr. 7'560.80 festzusetzen (Einlagerungskosten des Mobiliars für 13 Monate à Fr. 581.60 von Oktober 2023 [Beginn Einlagerung Mobiliar] bis Oktober 2024 [Zeitpunkt der gerichtlichen Ermächtigung zur Verwertung, Abgabe bzw. Entsorgung des Mobiliars]). Gemäss § 8 AnwT beträgt die Entschädigung des Anwalts im Rechtsmittelverfahren je nach Aufwand 50 bis 100 % des nach den Regeln für das erstinstanzliche Verfahren -7-