1. Mit Entscheid der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden vom 23. Dezember 2022 wurde die Beklagte aus den Praxisräumen an der […], welche ihr durch die Klägerin vermietet wurden, ausgewiesen. Eine dagegen erhobene Berufung wies das Obergericht des Kantons Aargau mit Entscheid vom 21. Februar 2023 ab, soweit es darauf eintrat. Die Räumung wurde am 26. Mai 2023 polizeilich vollzogen. 2. 2.1. Die Klägerin beantragte mit Klage vom 23. April 2024 beim Bezirksgericht Baden, sie sei zur Entsorgung des eingelagerten Hausrats der Beklagten zu ermächtigen. 2.2. Die Beklagte reichte am 17. Mai 2024 eine Stellungnahme ein. 2.3. Am 24. Mai 2024 reichte die Klägerin eine Eingabe ein.