1. 1.1. Der Kläger betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl des Betreibungsamts Q._____ vom 12. Juni 2024 in der Betreibung Nr. xxx für eine Forderung von Fr. 8'100.00. In der Rubrik "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde angegeben: "1 Mietschulden 11.21 Fr. 600.00, 2 Mietschulden 4.22 Fr. 1'000.00, 3 Mietschulden 12.22 Fr. 1'000.00, 4 Mietschulden 45 Monate 100.-- zu wenig ab 01.10.2020 bis 30.6.2024 Fr. 4'500, 5 Mietschulden 6.24 Fr. 1'000.00". 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 17. Juni 2024 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag.