1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl vom 13. Juni 2023 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ für eine Forderung von Fr. 28'491.40. Als Forderungsurkunde bzw. Grund der Forderung wurde angegeben: "11892756, Honorierung der Bürgschaft 21.09.2022" Der Beklagte erhob Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Rechtsöffnungsbegehren vom 19. März 2024 ersuchte die Klägerin beim Bezirksgericht Muri um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für die betriebene Forderung und die Zahlungsbefehlskosten, unter Kostenund Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten.