gemeldet. Ferner bewohnt die Gesuchstellerin eine 4,5-Zimmerwohnung (vgl. Mietvertrag vom […] [Beilage zum Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege vom 2. September 2024]) und die IV- Verfügung betreffend Kinderrente wurde an die Adresse der Gesuchstellerin versandt, was – wie auch das junge Alter der Tochter – ebenfalls dafür spricht, dass die Tochter bei der Gesuchstellerin lebt. Davon ausgehend, dass die Tochter im gemeinsamen Haushalt mit der Gesuchstellerin lebt, wäre ein Grundbetrag in der Höhe von insgesamt Fr. 2'000.00 (Fr. 1'200.00 [Gesuchstellerin] zzgl. Fr. 400.00 [Tochter] zzgl. eines Zuschlag von 25 %) zu berücksichtigen.