Die Gesuchstellerin ist italienische Staatsangehörige und lebt gemäss Einwohnerregister erst seit dem 31. Oktober 2022 in der Schweiz. Ferner wurde für die Gesuchstellerin per 1. Mai 2024 eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung errichtet, welche sie unter anderem bei der Erledigung administrativer Angelegenheiten vertritt (vgl. Ernennungsurkunde des Bezirksgerichts Aarau vom 7. März 2024 [Beilage zum Gesuch vom 5. August 2024]). Aus diesen Umständen ist zu schliessen, dass die Gesuchstellerin für sich allein mit den formellen und materiellen Anforderungen eines gerichtlichen Verfahrens nicht hinreichend vertraut ist und deshalb als unbeholfen gelten kann.