In ihrem Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege vom 2. September 2024 machte die Gesuchstellerin Angaben zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen und reichte hierzu Belege ein. Zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Ehemannes und zur Frage eines allfälligen Prozesskostenvorschusses äusserte sich die Gesuchstellerin nicht. Die Gesuchstellerin ist italienische Staatsangehörige und lebt gemäss Einwohnerregister erst seit dem 31. Oktober 2022 in der Schweiz.