3.3. Die Gesuchstellerin wurde von der Vorinstanz im Dokument "Bestätigung des Klageeingangs und Informationen zum Verfahren" darauf hingewiesen, dass das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu begründen und zu belegen sei. Die gesuchstellende Person habe ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen und sich zur Sache und über ihre Beweismittel zu äussern.