Wie sich die finanzielle Situation des Ehemannes präsentiere, sei weder der Beistandsperson noch der Gesuchstellerin bekannt. Bekannt sei, dass der Ehemann die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt erhalten habe und von der E._____ AG vertreten werde. Dies lasse darauf schliessen, dass er nicht über genügend finanzielle Mittel verfüge. Ob der Ehemann arbeite und wieviele Einnahmen er generiere, sei nicht bekannt. Weiter sei zu erwähnen, dass die Gesuchstellerin verschiedene Rückzahlungen wie bspw. an die Staatsanwaltschaft und die SVA leiste, was ihr Budget zusätzlich belaste. Aktuell könne sie sich einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 1'000.00 schlichtweg nicht leisten.