Wesentlich ist aber schliesslich, dass der Beschwerdeführer nicht dargelegt hat, welche der in der Kostennote aufgelisteten Positionen aufgrund der angeblich erhöhten Komplexität entstanden sein soll. Es fällt zudem auf, dass in der Kostennote Positionen bereits ab dem 26. November 2022 aufgeführt sind, obwohl der Beschwerdeführer am 6. Dezember 2022 erstmals zur Stellungnahme zum Beschluss der KESB R._____ aufgefordert wurde.