" 1. Die angefochtene Verfügung SF.2022.155 vom 9. August 2024 sei aufzuheben und der Unterzeichnete sei für das Verfahren SF.2022.155 von der Vorinstanz mit CHF 7'420.10 (inkl. Auslagen und MWST) zu entschädigen. 2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung SF.2022.155 vom 9. August 2024 aufzuheben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Auslagen und MWST) zulasten der Vorinstanz." -3-