Die Mitteilung des Obergerichts vom 12. Dezember 2022 betrifft einzig die Höhe der Grundentschädigung, welche für ein durchschnittliches Ehescheidungsverfahren ab 1. Januar 2023 von Fr. 3'630.00 auf Fr. 4'500.00 erhöht wurde. Am Grundsatz der pauschalen Entschädigung in familienrechtlichen Verfahren wurde nichts geändert. Dass der Beschwerdeführer hierüber nicht informiert wurde, schadet ihm deshalb nicht. Im Gegenteil fuhr er dadurch, dass die Pauschale ab 1. Januar 2023 um Fr. 870.00 angehoben wurde, merklich besser als er im Zeitpunkt der Mandatsübernahme annehmen musste. - 10 -