1. 1.1. B._____ (Beklagte im vor Bezirksgericht Baden geführten Scheidungsverfahren OF.2021.209) wurde [gemäss der angefochtenen Verfügung] mit Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Baden vom 8. April 2022 im Ehescheidungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und A._____ (Beschwerdeführer) zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter ernannt. 1.2. Mit Eingabe vom 28. Juni 2023 ersuchte der Beschwerdeführer den Präsidenten des Bezirksgerichts Baden um Entlassung aus seinem Amt als unentgeltlicher Rechtsvertreter und um eine Entschädigung in Höhe von Fr. 9'327.55 (inkl. Spesen und MWST).