" 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 5. Juni 2024) für Fr. 16'904.15 (Jahr 2019) nebst Zins zu 5.00 % seit dem 5. Juni 2024, für Fr. 19'427.00 (Jahr 2020) nebst Zins zu 5.00 % seit dem 5. Juni 2024, für Fr. 3'430.00 nebst Zins zu 5.00 % (Jahr 2021) sowie für Fr. 5'640.00 (Jahr 2023) nebst Zins zu 5.00 % seit 5. Juni 2024 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. 2.1. Der Gesuchsgegner hat der Gesuchstellerin die vorgeschossenen Gerichtskosten von Fr. 400.00 zu ersetzen.