2. 2.1. Mit Eingabe vom 27. Juni 2024 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht E._____ das Gesuch um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für die mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes D._____ vom 5. Juni 2024 in Betreibung gesetzten Forderungen. 2.2. Am 26. Juli 2024 (Postaufgabe) erstattete der Beklagte eine Stellungnahme. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts E._____ erkannte am 27. August 2024: