6. Den Parteien wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Als unentgeltliche Rechtsvertreterinnen werden dem Kläger lic. iur. Sarah Niederer, Rechtsanwältin, Baden, und der Beklagten MLaw Rahel Ritz, Rechtsanwältin, Olten, bestellt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)