Art. 292 StGB lautet: 'Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassene Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft.' 3. Dem Kläger wird gestützt auf Art. 307 Abs. 1 und 3 ZGB die Weisung erteilt, die telefonische Kommunikation zwischen der Beklagten und den drei Kindern C._____, D._____ und E._____ ungestört zuzulassen.