Dies umso mehr, weil sich das Verhalten der Beklagten gegenüber den Kindern seit Vorliegen des Gutachtens wieder verschlechtert habe und die Kinder von ihr wieder geschlagen würden. In seiner Eingabe vom 10. Juli 2023 habe der Kindervertreter noch darauf verzichtet, einen konkreten Antrag betreffend die Frage der Obhut zu stellen. Dies in erster Linie deshalb, weil sich die Kinder aus Loyalitätsgründen nicht konkret dazu äussern wollten. Nachdem der Kindervertreter mit den Kindern am 6. Februar 2024 und am 2. März 2024 nochmals zwei Gespräche geführt habe, habe er am 5. März 2024 eine Stellungnahme eingereicht.