Auch der Kindervertreter komme zum Schluss, dass ein Wechsel der Obhut dem Kindeswohl entspreche. Die Kinder seien durch die von der Mutter ausgeübte Gewalt gefährdet. Es treffe nicht zu, dass die Mutter erzieherische Empfehlungen und Ratschläge der Fachpersonen umgesetzt habe. Im Übrigen könne auf die Ausführungen im begründeten Scheidungsurteil OF.2020.72 verwiesen werden, welches den Parteien in etwa zeitgleich mit dem vorliegenden Entscheid zukommen werde.