2025, N. 31 zu Art. 298 ZPO; SPYCHER, in: Berner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung [BK-ZPO], 2012, N. 13 zu Art. 298 ZPO). Entgegen der Beklagten ist somit nicht zu beanstanden, dass die drei Kinder der Parteien von der Vorinstanz nicht erneut angehört wurden. Sie sind auch nicht im obergerichtlichen Verfahren anzuhören; abgesehen davon, dass eine erneute Befragung für die offensichtlich und unstrittig von einem Loyalitätskonflikt geplagten Kinder mit Sicherheit eine massive Belastung darstellen würde, wären – wovon vor dem Hintergrund der auf den aktuellen Gesprächen vom 6. Februar 2024 und 2. März 2024 -7-