2.3. Am 26. September 2024 erhob die Beklagte beim Obergericht Berufung (im Folgenden: Berufung Scheidung) gegen das Scheidungsurteil (ZOR.2024.54). Sie beantragt u.a. die Obhut über die drei Kinder und ein "gerichtsübliches" Besuchs- und Ferienrecht für den Kläger. Mit Berufungsantwort vom 13. November 2024 (im Folgenden: Berufungsantwort Scheidung) beantragt der Kläger die Abweisung der Berufung. Das Verfahren wurde bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Berufungsverfahrens sistiert. -4-