1.7. Mit Entscheid vom 22. August 2024 erkannte das Bezirksgericht Q._____, Präsidium des Familiengerichts: -3- "1. Die Kinder C._____, […] D._____ […] und E._____ […] werden ab 8. Juli 2024 unter die Obhut des Gesuchstellers gestellt. 2. Das Gesuch, es sei für die Kinder der bisherige Kindervertreter einzusetzen, wird abgewiesen. 3. [Gutheissung der URP-Gesuche]