Gegenstand Vorsorgliche Massnahmen während der Dauer des Ehescheidungsverfahrens -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 18. September 2020 machte die Beklagte beim Bezirksgericht Q._____ das Scheidungsverfahren anhängig (OF.2020.72). Am 21. März 2024 fällte das Präsidium des Familiengerichts Q._____ das Scheidungsurteil. Soweit vorliegend von Relevanz, wurden (mit Wirkung ab dem 8. Juli 2024) die Kinder C._____ (geb. am tt.mm. 2011), D._____ und E._____ (beide geboren am tt.mm. 2013) unter die Obhut des Klägers gestellt und der Beklagten wurde im Gegenzug ein Besuchs- und Ferienrecht eingeräumt.