6. Dem Beklagten wird die Weisung erteilt, eine Therapie bei einem/einer Facharzt/-ärztin für Psychiatrie zur Behandlung des bei ihm diagnostizierten psychischen Krankheitsbildes in Anspruch zu nehmen und sich über den Therapieverlauf vierteljährlich gegenüber der Beistandsperson mittels fachärztlichem Verlaufsbericht auszuweisen." [7.-14.]"