" 1. In Gutheissung der Scheidungsklage wird die am 9. März 2010 in T._____ geschlossene Ehe der Parteien gestützt auf Art. 114 ZGB geschieden. 2. 2.1. Die gemeinsamen Kinder, C._____, geboren am tt.mm. 2010, und D._____, geboren am tt.mm. 2012, werden unter die alleinige elterliche Sorge der Klägerin gestellt. 2.2. Der Klägerin wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die gemeinsamen Kinder, C._____, geboren am tt.mm. 2010, und D._____, geboren am tt.mm. 2012, entzogen und D._____, geboren am tt.mm. 2012, -9-