3. Der Vater sei bezüglich Einhaltung zu der Weisung zu ermahnen und die ihm auferlegte Weisung sei unter Androhung der Ungehorsamsstrafe zu wiederholen bzw. neu zu fassen: 'vierteljährlich, jeweils per 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12., gegenüber der …'." 3.5. Mit Verfügung vom 16. Januar 2025 zog der Instruktionsrichter unter anderem die Akten sämtlicher Kindesschutzverfahren betreffend C._____ und D._____ bei. 3.6. Mit Stellungnahme vom 17. Januar 2025 beantragte der Beistand: " 1. Die Akten der KESB des Bezirks Q._____ seien ebenfalls beizuziehen.