6. Die für die Kinder bestehenden Beistandschaften nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB wird weitergeführt und der Aufgabenkatalog wie folgt angepasst: - die Eltern in ihrer Sorge um die Kinder mit Rat und Tat zu unterstützen; - die Beschulung der Kinder zu begleiten; - die Platzierung von D._____ im F._____ zu begleiten und deren Finanzierung sicherzustellen sowie gegebenenfalls für eine Anschlusslösung zu sorgen; - die Platzierung von C._