D._____: Fr. 450.00 bis und mit 31. Dezember 2021 Fr. 150.00 bis und mit 31. Juli 2022 Fr. 280.00 bis und mit 31. Dezember 2022 Fr. 360.00 bis und mit 28. Februar 2023 5.2. Die Gesuchstellerin wird ferner verpflichtet, die durch ihre Arbeitgeberin an sie ausbezahlten Kinderzulagen für das Jahr 2022 in der Höhe von Fr. 1'813.35 sowie für die Monate Januar und Februar 2023 in der Höhe von insgesamt Fr. 900.00 an den Gesuchsgegner zu bezahlen. 5.3. Mit den festgesetzten Unterhaltsbeiträgen ist der gebührende Unterhalt der Kinder C._____ und D._____ nicht gedeckt. Zur Deckung des gebührenden Unterhalts (inkl. Betreuungsunterhalt) fehlen folgende Beiträge: C._____: