2.13. An der Verhandlung vom 18. September 2023 erstatteten die Parteien Replik und Duplik und der Beistand nahm (als Kindsvertreter) Stellung, der Beistand und die Parteien wurden befragt und die Parteien nahmen schliesslich zum Beweisergebnis Stellung. 2.14. Mit Entscheid vom 13. November 2023 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Q._____: " 1. Die gemeinsamen Kinder, C._____, geboren am tt.mm. 2010, und D._____, geboren am tt.mm. 2012, werden unter die alleinige elterliche Sorge der Gesuchstellerin gestellt. -4-