2.6. Am 12. und 27. Januar 2023 legte der beauftragte Experte Dr. med. E._____ die psychiatrischen Erziehungsfähigkeitsgutachten über die Parteien vor. 2.7. Mit Eingabe vom 1. März 2023 beantragte der Beistand unter anderem die Platzierung von D._____ im F._____. 2.8. Mit Verfügung vom 1. März 2023 entzog der Gerichtspräsident den Parteien unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht über beide Kinder -3- und platzierte D._____ im F._____ sowie C._____ in die G._____, R._____. 2.9. Mit Eingabe vom 6. März 2023 nahmen der Beklagte und der Beistand zur Verfügung vom 1. März 2023 Stellung.