1. Die Parteien haben zwei gemeinsame Kinder: C._____, geboren am tt.mm. 2010, und D._____, geboren am tt.mm. 2012. Für diese besteht eine Beistandschaft. Am 22. Februar 2021 reichte die Klägerin die Ehescheidungsklage ein. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 18. Mai 2022 an das Familiengericht Q._____ beantragte der Kindsbeistand die Anordnung eines Gutachtens zur Erziehungsfähigkeit der Parteien, die Heimunterbringung der Kinder sowie die Regelung des Kontaktrechts der Parteien. 2.2. Mit Stellungnahme vom 13. Juli 2022 beantragte der Beklagte unter anderem sinngemäss, dass die Kinder unter seine Obhut zu stellen seien.