2. Replik und Duplik sind mündlich an der Verhandlung zu erstatten. -4- 3. Die Parteien tragen grundsätzlich für ihre in den Rechtsschriften vorgebrachten Tatsachenbehauptungen die Beweislast. Wird einer Partei der Hauptbeweis auferlegt, so steht der anderen Partei der Gegenbeweis offen. 4. E._____, […] wird zur Thematik der polizeilichen Vorgänge in den letzten Monaten auf dem D._____ als Zeuge befragt. 5. Es wird die Parteibefragung durchgeführt.