1. 1.1. Mit Gesuch um Rechtschutz in klaren Fällen vom 10. Mai 2024 ersuchten die Kläger das Gerichtspräsidium Laufenburg darum, den Beklagten zu verpflichten, den […] Betrieb "D._____" innert richterlich zu bestimmender Frist, längstens jedoch innert 10 Tagen seit Rechtskraft bzw. Vollstreckbarkeit des Entscheids, in vollständig geräumtem und gereinigtem Zustand zu verlassen sowie sämtliche Schlüssel der benützten Gebäude an die Kläger auszuhändigen. Des Weiteren ersuchten sie um die Anordnung von Vollstreckungsmassnahmen bei Widerhandlung gegen den richterlichen Entscheid. Dieses Verfahren ist beim Gerichtspräsidium Laufenburg unter der Verfahrensnummer SZ.2024.23 rechtshängig.