allerdings erhöhte sich der Verlust der G._____ AG von Fr. 8'394.37 im Jahr 2022 (insb. wegen den von der Klägerin als buchhalterischen Kniff kritisierten "Bestandesänderungen nicht fakturierte Dienstleistungen" um [vgl. Berufungsantwort, S. 8 ff.] rund Fr. 110'000.00) auf Fr. 96'862.45 (Beilage 1 zur Stellungnahme des Beklagten vom 24. Mai 2024) und damit um über 1'000 %. 6.3.3. In den Jahren 2021 und 2022 verdiente der Beklagte im Monatsdurchschnitt ca. Fr. 20'090.00 ([Fr. 20'303.00 + Fr. 19'876.00] / 2). Unter Berücksichtigung des Mietertrags (Fr. 1'100.00; E. 6.2 oben) resultiert ein Einkommen von Fr. 21'190.00. - 17 -