2021 kein Abschluss vorgelegt worden sei – gestützt auf "die Zahlen von 2022" um einen Bonus von im Monatsdurchschnitt Fr. 7'640.00 (Duplikbeilage 5) und eine Dividendenausschüttung inkl. Verrechnungssteuer Fr. 3'333.30 (Beilage 2/1.2 zur Stellungnahme vom 10. Oktober 2023) erhöht. Unter den Parteien ist nun aber grundsätzlich unstrittig, dass für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Beklagten die Jahre 2021 bis 2023 massgebend sind (Berufung, S. 13; Berufungsantwort, S. 10). Während der Beklagte das Jahr 2023 bei der Ermittlung des Dreijahresdurchschnitts mitberücksichtigt wissen will, ist die Klägerin dagegen resp. möchte Aufrechnungen vornehmen (E. 6.1 oben).