Die Klägerin macht geltend, wenn die Erfolgsrechnung 2023 herangezogen werden könnte, wäre diese um das (nicht verbuchte) Krankentaggeld (Fr. 46'381.95) und die (einen buchhalterischen "Kniff" darstellenden) "Wertberichtigungen" (Fr. 145'000.00) zu korrigieren. Dies führe zu einem "Gewinn" von Fr. 94'519.00, welcher als Bonus und/oder Dividende hätte ausbezahlt werden können und ohne Trennungsverfahren wohl ausbezahlt worden wäre. Addiere man den Nettolohn, resultiere ein Jahreseinkommen von Fr. 203'866.00 resp. von monatlich Fr. 16'988.93.