Er habe sich wegen seiner Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2023 komplett aus dem öffentlichen Bereich zurückgezogen. Er sei nicht mehr an die "üblichen" Anlässe oder Vorstandssitzungen ([…], […] usw.) gegangen. Kontakte und Aufträge hätten gelitten. Er habe temporär einen Mitarbeiter angestellt, was zu Fr. 50'000.00 höheren Lohnkosten geführt habe. Er habe Taggelder bezogen. Er möchte weiterhin 100 % erwerbstätig sein. Ob er das aufgrund seines Alters und seinen gesundheitlichen Beschwerden könne, sei aber unsicher. Ein (weiterer) Vermögensverzehr sei ihm nicht zuzumuten. Das Geschäftsjahr 2023 sei bei der Ermittlung des Durchschnittseinkommens einzubeziehen.