Zusammenfassend ergibt sich somit bezüglich des letzten ehelichen Lebensstandards während des Zusammenlebens der Parteien, dass diese nach Deckung ihres familienrechtlichen Bedarfs (Fr. 10'450.00) und nach Abzug der Sparquote (Fr. 2'645.75) über einen monatlichen Überschuss von rund Fr. 8'400.00 (Fr. 21'500.00 – Fr. 10'450.00 – Fr. 2'645.75) verfügt haben. Bei unstrittig je hälftiger Zuweisung dieses Überschusses an die Parteien ergibt sich, dass der eheliche Lebensstandard der Parteien ihrem jeweiligen aktuellen Bedarf (inkl. Steuern) zuzüglich (ca.) Fr. 4'200.00 (1/2 des Überschusses) entspricht.