Beklagter [inkl. Bonus; E. 6.3.2 unten] + Fr. 3'333.35 Dividenden [E. 6.3.2 unten] + Fr. 550.00 Mietertrag […] [E. 2.3 und 3.1 oben] + Fr. 1'100.00 restlicher Mietertrag [E. 6.2 unten]). Ihr familienrechtliches Existenzminimum lag bei ca. Fr. 10'450.00 (Grundbetrag Ehegatten Fr. 1'700.00 [Ziff. I.4 der obergerichtlichen Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums {Notbedarf} nach Art. 93 SchKG]; Wohnkosten Fr. 2'243.38 [E. 3.1 oben]; KVG/VVG [in Anbetracht der entsprechenden Kosten im Jahr 2023 von insgesamt Fr. 1'143.20 {angefochtener Entscheid 6.4.3.2.1 f.} sowie des Umstands der jährlich steigenden Prämien von] geschätzt Fr. 1'000.00;