Dies hat in der Praxis den Vorteil, dass ein Grossteil der relevanten Informationen aus den (gemeinsamen) Steuererklärungen der Parteien hervorgeht und damit auch eine Vorwirkung der Trennung auf das Ausgabeverhalten der Parteien reduziert werden kann. Lässt sich die Bildung von Ersparnissen durch den Unterhaltsschuldner oder das Ausgabeverhalten des Unterhaltsgläubigers (betreffend gewöhnliche Lebenshaltungskosten) resp.