3. Der [recte] Beklagte wird verpflichtet, der [recte] Klägerin an den persönlichen Unterhalt […] ab 1. Juni 2024 monatlich […] je CHF 2'600.00 zu bezahlen. 4. Bei der Berechnung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Einkommen […] ausgegangen: - [recte] Klägerin: monatl. Nettoeinkommen CHF 4'000.00 (hypothetisch ab 1. Juli 2024) - [recte] Beklagter: monatl. Nettoeinkommen CHF 17'465.00 (Nettolohn, Bonus, Mietzinseinnahmen Laden und Parkplätze)