Aus den mit der Beschwerde eingereichten Unterlagen geht die Zahlung des Restbetrags von Fr. 373.54 bis zum Ablauf der Beschwerdefrist nicht hervor. Damit hat der Beklagte die Tilgung der Konkursforderung einschliesslich Zinsen und Kosten von gesamthaft Fr. 2'754.45 aus der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamts Q._____ nicht nachgewiesen.