2. 2.1. Mit Eingabe vom 1. November 2023 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Lenzburg das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung dem Beklagten am 31. August 2023 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung seither nicht bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg erkannte am 13. Dezember 2023: " 1. Über B._____, […], wird mit Wirkung ab 13. Dezember 2023, 11:15 Uhr, der Konkurs eröffnet.