1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten (Inhaber des im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragenen Einzelunternehmens "C._____") mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamts Q._____ vom 4. Juli 2023 für eine Forderung von Fr. 1'978.11 nebst Zins zu 12 % seit 4. Juli 2023, Inkassogebühren von Fr. 105.00 und Verzugszins bis 3. Juli 2023 in der Höhe von Fr. 36.70. 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 8. August 2023 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag.